Allgemein

Prinzipiell werden nur Tabletten, Dragees und Kapseln einer oralen Dauermedikation neu verpackt, weil nur diese ohne Qualitätsverlust für eine gewisse Zeit im Voraus gestellt werden können. Üblicherweise sind 60 bis 70 Prozent einer Dauermedikation blisterfähig.

Ja, denn wiederholt belegen verschiedene Studien Probleme im Umgang mit der Medikation. Alter, nachlassende Kognition, eingeschränkte sensomotorische Fähigkeiten, Zeitdruck in der Pflege und fehlendes pharmazeutisches Wissen führen häufig zu falschen Medikamenteneinnahmen. Genau hier unterstützt die Verblisterung durch die individuelle und bedarfsgerechte Neuverpackung der oralen Dauermedikation. Die zuständige Apotheke berücksichtigt mögliche Wechsel- und Nebenwirkungen.

Vor allem Menschen, die mit mehreren Erkrankungen gleichzeitig leben und verschiedene Medikamente einnehmen müssen. Gerade bei dieser Zielgruppe kommt es häufig zu Unsicherheiten und Verwechselungen, ob zu Hause oder in der Pflege.

Geteilte Tabletten dürfen nicht verblistert werden. Wenn die Teilung nicht umgangen werden kann, ist die Teilung der Tablette erst kurz vor der Einnahme vorzunehmen.

Apotheken

Natürlich hat jede Apotheke die Möglichkeit dazu. Hierbei sind die hohen Anforderungen der Apothekenbetriebsordnung (§ 34 ApBetrO) bzgl. des Stellens und Verblisterns in Apotheken zu beachten. Hohe Investitionen in eigene Technik sind notwendig. Die Implementierung der Technik in die Arbeitsabläufe ist komplex und zeitintensiv. Auch das mögliche Verlustrisiko durch Abwanderung der betreuten Pflegeeinrichtung sollte berücksichtigt werden.

Grundsätzlich ist das patientenindividuelle Verblistern gemäß § 34 ApBetrO im QMS der Apotheke aufzunehmen. Folgende Festlegungen sind zu treffen:

·       Bestimmung der Arzneimittel, die verblistert bzw. gestellt werden,

·       Bestimmung der Arzneimittel, die gemeinsam oder einzeln verblistert werden,

·       Lagerung verblisterter Medikamente,

·       Umgang mit zu stellenden Medikamenten,

·       Kommissionierung und Versand der Aufträge,

·       Bearbeitung von Retouren,

·       u.v.m.

Die Verblisterung in der Apotheke selbst ist nur in einem zur Apotheke gehörenden separaten Raum durchzuführen. Jedem einzelnen Arbeitsgang ist ein spezifischer Bereich zuzuordnen (z.B. Lagerung der zu verblisternden Arzneimittel, Entblisterung, Lagerung der entblisterten Arzneimittel). Die Wände, Oberflächen und Fußböden müssen leicht zu reinigen sein. Bei der maschinellen Verblisterung ist eine Schleuse zur Aufrechterhaltung einer geeigneten Raumqualität einzurichten.

Ja, eine sog. Heimsoftware. Alle gängigen Anbieter für Warenwirtschaftssysteme für Apotheken bieten diese Software an.

Der Apotheker oder das Blisterunternehmen haften für die fehlerhafte Verblisterung. Das Blisterunternehmen hat mit entsprechenden Qualitäts- und Kontrollsystemen sicherzustellen, dass der Blister richtig befüllt wird. Die Apotheke trägt unter Berücksichtigung der Wechsel- und Nebenwirkungen die Verantwortung für die Übereinstimmung des Medikationsplanes mit dem Blister. Die stellenden Pflegekräfte haften für eine fehlerhafte Medikamentenvergabe.

Eindeutig nein! Verschiedene Landesapothekenkammern und Bezirksregierungen sehen im kostenlosen Stellen oder Verblistern eine Umgehung der Preisbindung. Die Leistung ist ein geldwerter Vorteil der entsprechend zu honorieren ist.

Steinweg Medical

Eine allgemeingültige Aussage lässt sich dazu nicht treffen, da sich die Kosten für einen Blister aus der Anzahl der zu verblisternden Arzneimittel, des gewählten Blisterverfahrens, der Anzahl der zu versorgenden Patienten und der Lieferung zusammensetzen. In einem persönlichen Gespräch erstellen wir Ihnen gerne ein passendes Angebot.

Für Pflegeeinrichtungen ist nur ein Wochenbedarf sinnvoll, da sich häufig die Medikation durch Arztbesuche und Krankenhausaufenthalte ändert. Unter Berücksichtigung der Stabilitätsdaten empfiehlt sich im ambulanten Bereich maximal ein Zeitraum von 14 Tagen.

Wir vereinbaren mit Ihnen einen festen Bestelltag pro Woche. Bis zu diesem Tag können Sie immer wieder Korrekturen vornehmen. Sobald Sie die Bestellung Steinweg Medical übermittelt haben, wird der Auftrag produziert. Sollte eine nachträgliche Korrektur notwendig sein, setzen Sie sich bitte umgehend mit uns in Verbindung. Kurzfristige zusätzliche Lieferungen können nach Absprache umgesetzt werden.

Wir liefern Ihnen einmal wöchentlich die verblisterten Medikamente über einen Paketdienst oder über Ihren pharmazeutischen Großhandel an Ihre Apotheke. Sonderaufträge, z.B. für neue Heimzugänge sind jederzeit möglich.

Daran ändert sich für Sie nichts! Sie rechnen die Rezepte weiterhin ganz normal mit den Krankenkassen ab. Nur die Bestellung der Medikamente bei Ihrem Großhandel entfällt, da Sie die Ware direkt von uns erhalten. Unsere Lieferung rechnen wir mit Ihnen tablettengenau ab.

Steinweg Medical verblistert ausschließlich die von Ihnen spezifizierten Medikamente.

Die sichere und richtige Versorgung mit Arzneimitteln erfordert eine umfassende pharmazeutische und vor allem persönliche Beratung, die nur die Vor-Ort-Apotheke erfüllen kann. Deshalb ist Steinweg Medical der Partner für Apotheken und arbeitet somit ausschließlich nur mit diesen direkt zusammen.